
Online-Schulung EU Datenschutz - Vermeiden Sie Abmahnungen!
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) rechtsgültig. Ab diesem Stichtag werden Verstöße gegen Datenschutz, Informationssicherheit und Persönlichkeitsrechte nicht nur schärfer geahndet, sondern auch strenger kontrolliert. Als Unternehmer, Angestellter oder Freiberufler unterstehen Sie dann ganz neuen Pflichten, deren Aneignung mehr als trocken sein kann. Mit einer Online-Schulung zum EU-Datenschutz gelangen Sie auf den neusten Stand, was die DSGVO angeht - in nur 45 interaktiven Minuten.

Wieso wir die EU-DSGVO brauchen
Im Rahmen mehrere Skandale rund um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Bezug auf die Datenfreiheit kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Rufen nach schärferen Gesetzen. Die ausgedehnte Sammlung von vermeintlich privaten Daten durch Facebook ist nur die Spitze des Eisbergs - jede Webseite, jede Kreditkarte mit Online-Funktion, sogar die virtuelle Identifikation sammelt Daten von jedem von uns, die über jede Vorstellung hinausgehen.
An wen richtet sich das e-Learning Datenschutz?
Neue Regeln zum Datenschutz sind also mehr als überfällig. Die Europäische Union hat nun entschieden, dass besonders Unternehmen in der Pflicht stehen. Nahezu jede Firma, die Kundenkontakt pflegt, Produkte oder Dienstleistungen verkauft oder auch nur eine informative Internetseite unterhält, interagiert in einem Maß mit Privatpersonen, die nach der neuen EU-DSGVO das rechtliche Upgrade nach sich ziehen muss.
Selbst Privatpersonen, die einen nicht gänzlich privaten Blog unterhalten, sind von einigen Punkten der Verordnung betroffen und müssen etwa Impressum und Datenschutzangaben auf ihrer Webseite ändern - Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dagegen stehen vor einem kompletten Umbruch Ihrer betriebsinternen Datenschutzregelungen. Produktbeschreibung hier zum Herunterladen
Was ist neu mit der EU-DSGVO?
Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist nicht nur aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Pflichten der Unternehmen eine kontroverse Einführung. Vielmehr sollen die Rechte der Privatpersonen im Mittelpunkt stehen - darauf aufbauend lassen sich dann stringente Forderungen nach einer neu definierten Rolle des Datenschutzes vonseiten der Unternehmen formulieren.

Die Rechte der Privatpersonen haben also konkrete Folgen für die Pflichten der Unternehmen. Das ist neu im EU-DSGVO:
Recht auf Benachrichtigung und Auskunft: Verbraucher sollen schon vor der Benutzung der Dienste informiert werden, was mit ihren Daten passiert. Dazu reicht allein ein Pop-Up über die Verwendung von Cookies nicht mehr aus.
„Recht auf Vergessen-Werden“: Verbraucher dürfen eine Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten anfordern - und im Extremfall auch die komplette Löschung dieser verlangen. Das zieht eine neue Art und Weise der Speicherung von konsumentenbezogenen Daten nach sich.
Nachvollziehbarkeit der Datenströme: Es soll zu jedem Zeitpunkt klar sein, was mit den angegebenen (und nicht angegebenen) Daten passiert. Die Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein, auch nach dem neuen Reglement. Und sie muss gut dokumentiert werden.
Das passiert bei Verstößen der EU-DSGVO
Während die Kontrolle des Datenschutzes in Unternehmen oder im Internet bisher eher sporadisch durchgeführt wurde, gerät die Politik jetzt in einen starken Druck, diese Persönlichkeitsrechte besser zu schützen. Die Folge ist nicht nur das EU-DSGVO mit strengeren Vorgaben, sondern auch regelmäßigere Kontrollen und höhere Strafen.

Während die meisten Unternehmen in den letzten Jahren höchstens eine Abmahnung aufgrund unzureichender Angaben im Impressum kassiert haben, muss jetzt mit gravierenden Konsequenzen gerechnet werden. Geringe Verstöße werden mit höheren Bußgeldern belegt - aber vor allem vor einem Rechtsstreit mit Klienten müssen sich Unternehmen schützen. Denn wenn etwa dem Recht auf Vergessen-Werden nicht nachgegangen wird, kann der Kunde dies samt finanzieller Kompensation einklagen. Da die Verordnung noch in den Kinderschuhen steht, sind rechtliche Fälle bisher beispiellos; doch bis sich der Europäische Gerichtshof damit beschäftigen wird, ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit.
Pflichtschulung Datenschutz - freiwillig, aber notwendig
Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sind also in der Pflicht, den Umbruch in der Datenverarbeitung in Ihrer Firma einzuleiten. Unternehmen haften bei Nichtbeachtung der Verordnung schon ab dem 25. Mai 2018 - wobei natürlich das Unternehmen an sich haftungspflichtig ist und nicht der oder die Angestellte, die einen Fehler in der Datenverarbeitung begeht.

Bevor Sie die Anforderungen der EU erfüllen können, müssen sie diese Anforderungen natürlich erst einmal kennen. Das deutsche Dokument über die EU-DSGVO ist 260 Seiten lang und besteht zum Großteil aus Juristendeutsch - selbst für gelernte Rechtsanwälte, Notare oder Datenschutzexperten nicht ganz einfacher Stoff -und nahezu unmöglich für Laien zu verstehen.
Für die Umsetzung der Richtlinien ist jedes Unternehmen selbstständig verantwortlich. Es besteht kein rechtlicher Zwang zu einer „Pflichtschulung Datenschutz“ - doch ganz nach dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ wird eine Schulung dringend empfohlen, um Ihr Unternehmen vor teuren Abmahnungen oder gar Rechtsverfahren zu schützen.
Mit e-Learning Datenschutz von Grund auf lernen
Für den effektiven Schutz gegen Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die neue EU-DSGVO müssen Sie oder Ihr Team auf dem neusten Stand der Datenschutz-Richtlinien sein. Einen Experten anzuheuern oder gar einen laufenden Vertrag mit einer Rechtsberatung einzugehen ist auf lange Sicht zu teuer. Außerdem ist der Arbeitsmarkt für diese Experten leergefegt. Besser ist die Ausbildung einzelner Mitarbeiter oder einer ganzen Abteilung zu Expertinnen und Experten des Datenschutzes.
Mit der Online-Schulung „EU Datenschutz“ bringt Infoport Sie auf den Kenntnisstand der notwendig ist, um Abmahnungen zu vermeiden. Infoport ist der Experte in Sachen moderner Lernmethoden samt e-Learning und Online-Schulungen. Profitieren Sie von erprobten Techniken, die Ihnen das nötige Wissen in Windeseile vermitteln.
Didaktik und Technik
Der Online-Kurs zur Datenschulung ist selbstverständlich über moderne Browser abrufbar, über alle mobilen Endgeräte abzuspielen und auch SCORM-kompatibel (SCORM 1.2 oder SCORM 2004), um das Programm auf eine Lernplattform oder in das betriebsinterne Intranet einzubinden. Auch als Offline-Version verfügbar. Mit Zertifikat zum Selbstausdrucken. Produziert mit Articulate Storyline.
Das E-Learning Datenschutz ist in drei Versionen verfügbar, diese Versionen eignen sich für Ihren Bedarf:
Individuelle Online Schulung EU Datenschutz für Ihr Unternehmen
Von der EU in Juristendeutsch erstellte Gesetzestexte sind nicht nur trocken, sondern oft auch weit weg von der Realität. Deshalb setzt infoport auf eine individuelle Lernerfahrung, die die EU-DSGVO auf Ihr Unternehmen zugeschnitten lehrt. Was bedeutet das?
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren also nicht nur von einer vielschichtigen Lernerfahrung auf mehreren Ebenen, sondern auch von e-Learning, welches auf das konkrete Umfeld zugeschnitten ist. Dadurch werden Beispiele nahe des Arbeitsalltags geschaffen und Erfolge langfristig gesichert
Themen des e-Learning: EU-DSGVO
Die Themen des E-Learning Datenschutz
1. Grundlagen des Datenschutzes
- Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
- Verbotsprinzip
- Akteure im Datenschutz
- Gesetzliche Grundlagen
- Grundsätze der Datenverarbeitung
2. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Personenbezogene Daten
- Zulässigkeit der Verarbeitung
- Einwilligung
- Ausnahmen
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
3. Rechte der Betroffenen
- Benachrichtigung
- Auskunft
- Berichtigung
- Löschung
- „Recht auf Vergessen werden“
- Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
4. Pflichten der Verantwortlichen
- Privacy by Design–Privacy by Default
- Auftragsdatenverarbeitung
- MeldungenvonDatenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Pflicht zur Bestellung eines behördlichen oder betrieblichen
Datenschutzbeauftragten - Stärkung der Selbstregulierung
5. Datenschutz-Aufsicht und Sanktionen
- Befugnisse der Aufsichtsbehörden
- Sanktionen
6. Zusammenfassung
7. Lernerfolgskontrolle

Angebot Anfordern
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot und die Testversion für das E-Learning zur neuen DSGVO von den Didaktik-Spezialisten an und schützen Sie sich vor Abmahnungen!
Bei uns zahlen Sie für die Lizenz nur einmal, keine jährlich wiederkehrenden Gebühren.
Wir bieten auch Einzelplatzlizenzen für kleine und mittelständische Unternehmen und günstige Konditionen für Organisationen aus dem Non-Profit-Bereich.
Rufen Sie uns an: Tel. 030- 55 28 33 65 oder fordern Sie ein konkretes Angebot an: vertrieb@infoport.de